Bertsdorf - Hörnitz

Auftaktveranstaltung zur Gästekarte Oberlausitz

Die Attraktivität der Tourismusregion Naturpark Zittauer Gebirge soll weiterhin für unsere Gäste und Urlauber
gesteigert werden. Aus diesem Grund haben die Gemeinde-und Stadträte der Orte Großschönau, Kurort
Jonsdorf, Olbersdorf und Zittau die Einführung der „Gästekarte Oberlausitz“ ab Mai 2025 beschlossen. Dieses
attraktive Angebot für Übernachtungsgäste wird durch Einnahmen aus Gäste- und Kurtaxen finanziert.
Weiterhin verbinden sich für die Orte teilnehmenden Orte Neuerung bei der Erhebung der Gästetaxen und der
Ausgabe der Gästekarten. Für die Stadt Zittau startet zum 1. Mai 2025 erstmals dieses Vorhaben.
Sie als Gastgeber sind für unsere Gäste die erste Anlaufstelle bei der Ankunt im Naturpark Zittauer Gebirge.
Deswegen ist es uns ein wichtiges Anliegen, Sie über die Hintergründe und Funktionsweise der Gästekarte
Oberlausitz und dem digitalen Meldeschein zu informieren.

Wann: 03. März 2025 19.00
Wo: Turnhalle der Grundschule Jonsdorf - Am Hieronymus 5, 02796 Kurort Jonsdorf


Im Detail möchten wir für Sie folgende Aspekte klären:
•Welche sind die Hintergründe der Einführung der Gästekarte?
•Welche Vorteile bergen das digitale Meldewesen und die Gästekarte?
•Wie funktioniert das Meldewesen und die Ausgabe der Gästekarten?

Voranmeldung bis zum 28.2.2025
unter: m.sander@zittauer-gebirge.com bzw. telefonisch unter 03583-5499414
erforderlich. Die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet über die Platzvergabe.
Es stehen 350 Plätze für die Veranstaltung zur Verfügung.


Senden Sie uns gern im Vorfeld der Veranstaltung Fragen zu den Themen digitales Meldewesen und Gästekarte,
sodass wir diese zum Termin vor Ort thematisieren können. Ein Hinweis für Sie: Auf der Webseite zur Gästekarte
Oberlausitz gaestekarte-oberlausitz.com finden Sie in einem FAQ auch schon Antworten auf erste Fragen

 
 

Aktuelles

Der Heimatverein informiert

Informationen an Steuerpflichtige bezüglich der Grundsteuerzahlungen in 2025 !

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Bisherige Zahlungsverpflichtungen zur Grundsteuer entfallen ab dem 01. Januar 2025 zunächst. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle (nach dem 1. Januar 2025) ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Zahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte !
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun.
Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid für 2025 erlassen wurde.

Gemeinderatssitzung

Unsere nächste öffentliche GR-Sitzung findet am 12.02.2025, 18:30 Uhr im Sportlerheim, Am Sportplatz 1, 02763 Bertsdorf-Hörnitz OT Bertsdorf statt. Die Tagesordnungspunkte können Sie der öffentlichen Bekanntmachung (eine Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin) an den örtlichen Anschlagtafeln entnehmen.

 

Leader-Regionalmanagement

Es ist wieder Zeit, den Naturpark Zittauer Gebirge mit frischen Ideen, nachhaltigen Projekten und innovativen Vorhaben nach vorn zu bringen und damit lebenswerter zu machen!

Für Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und Kommunen stehen im Rahmen des 2. LEADER-Projektaufrufs insgesamt 2,3 Mio. Euro in folgenden Bereichen zur Verfügung: 1. Grundversorgung und Lebensqualität, 2. Wohnen, 3. Tourismus und Naherholung, 4. Wirtschaft und Arbeit. Anträge können bis zum 5. Dezember 2024 (12 Uhr) beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Auswahlentscheidung findet am 7. Februar 2025 statt. Alle weiteren Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie auf folgender Website: www.rnzg.de
 

 

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Tierbestandsmeldung 2025

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalter*innen,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.

Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de

Bekanntgabe der Dienste der FFW Bertsdorf-Hörnitz

Dienst am 04.02.2025, 19:30 Uhr
in Bertsdorf
THW theoretische Schulung

Dienst am 18.02.2025, 19:30 Uhr
in Bertsdorf
Verkehrsteilnehmerschulung


Wehrleitersprechstunde vor jedem Dienst am Dienstag von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr in den Gerätehäusern.
Sollte der eingeteilte Ausbilder verhindert sein, so ist er in der Pflicht, eine Vertretung zu organisieren.

Dienstsport findet jeden Donnerstag, 19:30 Uhr in der Turnhalle Hörnitz statt.

Ansprechpartner:
Gemeindewehrleiter Jens Heinze - Tel.: 0177 2894587
Ortswehr Bertsdorf René Herkner – Tel.: 0173 7686300
Ortswehrleiter Hörnitz Jörg Teichgräber - Tel.: 0175 1809362
www.feuerwehr-bertsdorf-hoernitz.de

Bekanntgabe der Dienste der Jugendfeuerwehr Bertsdorf-Hörnitz

Dienst am 05.02.2025, 17:00-18:30 Uhr
in Bertsdorf
Allgemeine Jugendarbeit

Es ist auf pünktliches Erscheinen zu den Diensten zu achten!
Bei Fernbleiben unbedingt vorher beim Jugendwart telefonisch oder schriftlich entschuldigen.

Ansprechpartner: Peter Marschner - 0160 5921554

Helden gesucht

Liebe Eltern, liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz,

die Jugendfeuerwehr Bertsdorf-Hörnitz wurde vor 9 Jahren neu gegründet, was bedeutet, dass die Kinder die damals bei uns eingetreten sind, mittlerweile in die aktive Abteilung gewechselt sind oder wegen einer Lehrstelle momentan nicht mehr bei uns mitarbeiten können.
Aus diesem Grund würden wir uns freuen, wenn wir auf diesem Wege vielleicht einige neue Interessenten dazu gewinnen könnten.
Unsere Dienste finden im 2-Wochen Rhythmus immer mittwochs von 17.00 bis 18.30 Uhr statt. Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerweht Bertsdorf-Hörnitz ist selbstverständlich kostenlos und die komplette Ausrüstung wird von der Gemeinde gestellt.
Der große Teil der Ausbildung besteht darin, die Kinder und Jugendlichen auf die spätere Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr vorzubereiten (im Sommer praktisch im Winter theoretisch). Dazu gibt es Themen wie Verkehrssicherheit, Erste Hilfe und natürlich auch reine Sport-und Spieldienste.
Die Kinder sollten abenteuerlustig, nicht ganz unsportlich und technisch interessiert sein.
Es beseht die Möglichkeit bei unseren Diensten einfach mal als Schnuppergast dabei zu sein und sich die Arbeit der Jugendfeuerwehr anzuschauen oder einfach mal mit anzupacken. Natürlich dürfen die Eltern auch gerne dabei sein. Bei dieser Gelegenheit könnte man auch alles Weitere besprechen.
Bei Interesse oder Fragen stehen ich Ihnen jederzeit unter 0160/5921554 zur Verfügung.
Weitere Information zur Jugendfeuerwehr oder der Freiwilligen Feuerwehr Bertsdorf-Hörnitz gibt es auf unserer Internetseite unter: www.feuerwehr-bertsdorf-hoernitz.de

Peter Marschner

Abgabetermin für Tonnen

Abgabetermin für GELBE TONNEN:

in Bertsdorf: am Dienstag, 04.02.2025
in Hörnitz: am Donnerstag, 06.02.2025

Abgabetermin für BLAUE TONNEN:

in Bertsdorf/Hörnitz: am Mittwoch, 05.02.2025

SCHADSTOFFMOBIL

Achtung! Abfuhr am 10.02.2025

in Bertsdorf: 13.30 – 13.55 Uhr Parkplatz Gaststätte „Zum Hirsch
in Bertsdorf: 14.05 – 14.30 Uhr Hauptstraße Haltestelle gegenüber „Strauß“
in Hörnitz: 14.45 – 15.30 Uhr August-Bebel-Straße, Containerstandort
Gemeindeverwaltung Bertsdorf-Hörnitz, Olbersdorfer Straße 3, 02763 Bertsdorf-Hörnitz, Telefon 03583 57 33 - 0, E-Mail: info@bertsdorf-hoernitz.de
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