VERKEHRSHINWEIS S 136, Instandsetzung Stützmauer in Bertsdorf-Hörnitz am „Bertsdorfer Wasser“
Ab 22. April wird an der S 136 in Bertsdorf-Hörnitz die 16 Meter Stützwand am Bertsdorfer Wasser instandgesetzt. Im Auftrag der Niederlassung Bautzen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr erfolgt die Instandsetzung der Stützmauer mit Spritzbeton und einem Oberflächenschutzsystem. Zudem wird das Geländer erneuert. Die Arbeiten sollen voraussichtlich Ende Juni 2025 abgeschlossen werden.
In der Bauzeit kann der öffentliche Verkehr aufrechterhalten werden. Es wird eine halbseitige Verkehrsführung unter Ampelregelung eingerichtet.
Die Baukosten belaufen sich auf rund 95.300 Euro. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die bauzeitlichen Behinderungen und um besonders umsichtige Fahrweise.
Wie bereits in den Vorjahren führt das Statistische Landesamt auch 2025 in Sachsen den Mikrozensus durch. Diese „kleine Volkszählung“ findet im gesamten Bundesgebiet statt und ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht. Die ausschließlich anonym ausgewerteten Daten sind wichtig, um die Situation der Haushalte in Deutschland besser zu verstehen. Ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20 000 Haushalte) wird dazu von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Ausbildung und Quellen des Lebensunterhalts befragt. Das Frageprogramm 2025 enthält außerdem Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Gesundheit und zu Rauchgewohnheiten. Im Mikrozensus sind auch international abgestimmte Fragen integriert. Dadurch kann man zum Beispiel die Arbeitsmarktbeteiligung sowie Einkommen und Lebensbedingungen der Menschen in Europa vergleichen.
Für den Mikrozensus werden nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahren Wohnungen ausgewählt. Die dort lebenden Haushalte werden dann befragt. Um auch Aussagen Über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt. Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte, entweder telefonisch oder persönlich vor Ort. Im Vorjahr nutzten rund 65 Prozent der Haushalte diesen zeitsparenden Erhebungsweg. Die Erhebungsbeauftragten sind zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet. Es besteht auch die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier auszufüllen. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken. Weitere Informationen zum Mikrozensus, Erklär-Videos in verschiedenen Sprachen und Antworten auf häufige Fragen sind unter www.mikrozensus.de zu finden.
3. LEADER-Aufruf des Vereins für Regionalentwicklung
Es ist erneut an der Zeit, den Naturpark Zittauer Gebirge und die Stadt Ostritz mit frischen Ideen, nachhaltigen Projekten und innovativen Vorhaben in den Bereichen Wohnen und Tourismus nach vorn zu bringen und damit lebenswerter zu machen! Für Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und Kommunen stehen im Rahmen des 3. LEADER-Projektaufrufs insgesamt 425.064 Euro in den beiden Handlungsfeldern Wohnen sowie Tourismus und Naherholung zur Verfügung. Anträge können bis zum 1. September 2025 (12 Uhr) beim Regionalmanagement der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge eingereicht werden. Die Auswahlentscheidung findet am 24. Oktober 2025 statt. Den Aufruf mit allen weiteren Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie auf folgender Website: https://regionalentwicklung-naturpark-zittauer-gebirge.de/ . Vom Regionalmanagement können Sie sich gern beraten lassen.
Ansprechpartner / Beratung:
Julia Böske j.boeske@rnzg.de +49 (0) 3583/797 2963
Themenübersicht: • 4. Naturpark-Konferenz am 26.04.2025 zum Thema „Regionalentwicklung“ • Aktiverlebnisse 2025 und Start der Gästekarte Oberlausitz • Aktuelle und vergangene Aufrufe / Umgebinde- Akteure • Aktuelle Informationen zu Holzernte und zum Schadgeschehen
Die Gemeinde Olbersdorf bietet folgendes Gewerbeobjekt zum Kauf an
Objekt:Ehemalige Wäscherei Objektadresse: Julius-Ringehan-Straße 21, 02785 Olbersdorf Grundbuch: Blatt 1845, unvermessenes Teilstück des Flurstück 394 Fläche: ca. 2.500 m² Bodenrichtwert 2025: 36,00 €/m² Art der baulichen Nutzung: allgemeines Wohngebiet
Beschreibung: Bei dem Objekt handelt es sich um ein eingeschossiges und teilunterkellertes ehemaliges Verkaufsgebäude (Typ DDR-Kaufhalle), welches vermutlich um 1970 errichtet wurde. Das Gebäude wurde zuletzt als Wäscherei genutzt. Das Gebäude ist baufällig.
Lage: Die Gemeinde Olbersdorf ist eine kreisangehörige Gemeinde im südlichen Teil des Landkreises Görlitz mit ca. 4.500 Einwohnern. Die Große Kreisstadt Zittau ist ca. 5 km entfernt. Die nächste Bushaltestelle ca. 100 m entfernt. Der Bahnhof ist ca. 1km (Kleinbahn SOEG mbH) und ca. 7 km (Zittau Bahnhof) entfernt. Die Gemeinde Olbersdorf führt den Titel „Staatlich anerkannter Ausflugsort mit besonderem Besucheraufkommen“ und verfügt über 3 Kindertagesstätten, 1 Grundschule, eine Förderschule und ein Altenpflegeheim, 2 Supermärkte, 3 ansässige Ärzte, 2 ansässige Zahnärzte, 3 Gaststätten und Handwerksbetriebe jeglicher Art. In der Gemeinde Olbersdorf gibt es neben der aktiven Freiwilligen Feuerwehr ein sehr starkes Vereinsleben. Das angebotene Gewerbeobjekt liegt an der Zufahrtsstraße zum Zittauer Gebirge (Gemeinde Oybin) und ist rundum eingeschlossen von Wohnbebauung.
Erschließung: Das Grundstück liegt direkt an der Julius-Ringehan-Straße Ecke Clara-Zetkin-Straße. Von beiden Straßen ist die Zufahrt möglich. Im Bereich der Julius-Ringehan-Straße liegen Abwasser, Trinkwasser, Gas, Telekom. Anschlussbeiträge sind entrichtet (Abwasserbeitrag etc.) Im Bereich der Clara-Zetkin-Straße liegt Fernwärme der kommunalen Gesellschaft WVO an. Ein betriebsfertiger Anschluss liegt bereits auf dem Grundstück. Der Käufer verpflichtet sich zur Nutzung dieser Energiequelle, außer er kann im Nutzungskonzept eine andere vollständig regenerative Wärmequelle nachweisen (Erdwärme etc.).
Auszüge aus dem Gutachten aus dem Jahr 2015 (kann auch bei Bedarf eingesehen werden): Baugrund: gewachsener, normal tragfähiger Baugrund Keine Grundwasserschäden Altlasten: Untersuchungen liegen nicht vor Bodenordnungsverfahren: es ist kein Bodenordnungsverfahren anhängig Grenzverhältnisse: >keine Grenzbebauung vorhanden Straßenausbau: Julius-Ringehan-Straße voll ausgebaut/ Fahrbahn Bitumen, Baulastträger: Freistaat Sachsen/ Staatsstraße Clara-Zetkin-Straße voll ausgebaut/ Fahrbahn Bitumen, Baulastträger: Gemeinde Olbersdorf/ Gemeindestraße Bauliche Nutzung nach BNVO: es handelt sich um ein Wohngebiet allgemein ohne B-Plan
Verkaufsbedingungen: 1. Der Erwerber verpflichtet sich zum Abriss der alten Immobilie und Bebauung gemäß Nutzungskonzept innerhalb von 5 Jahren nach Kaufvertrag. 2. Der Erwerber legt der Gemeinde Olbersdorf (Gemeinderat) zur Vergabe ein verbindliches Betreiber-, Nutzungs- und Finanzierungkonzept vor. Das Betreiber-, Nutzungs- und Finanzierungkonzept ist mit einer verbindlichen Finanzierungszusage zu untersetzen. 3. Das Betreiber-, Nutzungs- und Finanzierungkonzept soll sich an der bestehenden Bebauung (Wohnbebauung mit Kleingewerbe) orientieren und die neue Immobilie muss sich in das Ortsbild einpassen. 4. Die Vergabe entscheidet der Gemeinderat anhand des Betreiber-, Nutzungs- und Finanzierungkonzeptes.
Angebote richten Sie bitte bis zum 30.07.2025 schriftlich im verschlossenen Umschlag an:
Gemeindeverwaltung Bertsdorf-Hörnitz, Olbersdorfer Straße 3, 02763 Bertsdorf-Hörnitz, Telefon 03583 57 33 - 0, E-Mail: info@bertsdorf-hoernitz.de
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