Bertsdorf - Hörnitz
 

Tierbestandsmeldung 2026

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.


Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten Ende Dezember 2025 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2026 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalterinnen und Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2026 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2026 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten:

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.

Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de


 

Veränderte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Olbersdorf

Hiermit möchten wir Sie über die Änderung unserer Öffnungszeiten in Olbersdorf informieren.
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Ab dem 01.11.2025 gelten folgende neue Zeiten:

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
sowie
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

In dringenden Fällen ist eine tel. Terminvereinbarung unter 03583 /698517-16 (BÜRGERBÜRO) weiterhin möglich.

Wir danken für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Amtliche Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2025

Wie bereits in den Vorjahren führt das Statistische Landesamt auch 2025 in Sachsen den Mikrozensus durch. Diese „kleine Volkszählung“ findet im gesamten Bundesgebiet statt und ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht. Die ausschließlich anonym ausgewerteten Daten sind wichtig, um die Situation der Haushalte in Deutschland besser zu verstehen. Ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20 000 Haushalte) wird dazu von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Ausbildung und Quellen des Lebensunterhalts befragt. Das Frageprogramm 2025 enthält außerdem Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Gesundheit und zu Rauchgewohnheiten. Im Mikrozensus sind auch international abgestimmte Fragen integriert. Dadurch kann man zum Beispiel die Arbeitsmarktbeteiligung sowie Einkommen und Lebensbedingungen der Menschen in Europa vergleichen.

Für den Mikrozensus werden nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahren Wohnungen ausgewählt. Die dort lebenden Haushalte werden dann befragt. Um auch Aussagen Über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt. Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte, entweder telefonisch oder persönlich vor Ort. Im Vorjahr nutzten rund 65 Prozent der Haushalte diesen zeitsparenden Erhebungsweg. Die Erhebungsbeauftragten sind zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet. Es besteht auch die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier auszufüllen. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken. Weitere Informationen zum Mikrozensus, Erklär-Videos in verschiedenen Sprachen und Antworten auf häufige Fragen sind unter www.mikrozensus.de zu finden.
 

 

Neuigkeiten aus dem Naturpark Zittauer Gebirge

Waldpost Sommer
Themenübersicht:
• 5. Naturpark-Kinderfest „Zurück zur Natur - den Querxen auf der Spur“
• Neue Audioguides und das Umgebindeland neu entdecken
• Auswahlsitzungen, Aktueller Aufruf, Grundsätzlicher Ablauf der LEADER-Förderung
• Wechsel in der Leitung des Forstbetriebes
Gemeindeverwaltung Bertsdorf-Hörnitz, Olbersdorfer Straße 3, 02763 Bertsdorf-Hörnitz, Telefon 03583 57 33 - 0, E-Mail: info@bertsdorf-hoernitz.de
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