Für das oben genannte Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße unter dem Geschäftszeichen Gz.: C46_DD-0522/1021 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit §§ 78 Absatz 1, 83 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch. Darüber hinaus wird für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt, weil festgestellt wurde, dass für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
I
Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau eines Hochwasserschutzdeiches linksseitig der Mandau in Zittau. Das Planungsgebiet erstreckt sich ober- und unterhalb der die Mandau querenden Brücke der S 137 in Zittau-Pethau entlang des Ostufers des Flusses. Ziel der Deichbaumaßnahme ist der Schutz des Stadtteils Pethau vor Hochwasserereignissen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren. Darüber hinaus wird durch die Mon-tage einer mobilen Hochwasserschutzanlage ein historisches Gebäude in Bertsdorf-Hörnitz vor einem Rückstau der Mandau in das Bertsdorfer Wasser geschützt. Der Deichneubau ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Die Planung sieht ein entsprechendes Maßnahmenkonzept vor, um die Folgen dieser Eingriffe zu kompensieren. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Görlitz und betrifft die Stadt Zittau sowie die Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz. Für das Bauvorhaben werden Flurstücke der Gemarkungen Pethau und Hörnitz beansprucht.
II
Die Planunterlagen stehen in der Zeit
von
Donnerstag, dem 20. November 2025 bis einschließlich
Freitag, dem 19. Dezember 2025,
auf der
Internetseite der Landesdirektion Sachsen www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz,
im UVP-Portal unter
www.uvp-verbund.de zur Verfügung.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in gedruckter Form in der
Gemeindeverwaltung Olbersdorfer Straße 3, 02763 Bertsdorf-Hörnitz, im Büro der Bürgermeisterinwährend der Dienststunden:
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhrzur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Auslegungszeitraum jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr nach vorhergehender Terminvereinbarung unter Tel. 03583/57330 in der Gemeindeverwaltung möglich.
Zudem liegen die Planunterlagen in dem oben genannten Zeitraum bei der Stadtverwaltung Zittau, Rathaus, Zimmer 211, Markt 1, 02763 Zittau während der Dienststunden öffentlich aus. Die Auslegung dort wird ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.
Den vollständigen Wortlaut entnehmen Sie bitte dem Dokument im Downloadbereich